Ausgangslage
Mit zunehmendem Alter nehmen verschiedene kognitive, sensorische und motorische Fähigkeiten ab. Beispielsweise benötigt die Verarbeitung von Informationen mehr Zeit, das Sehvermögen verschlechtert sich, und die Beweglichkeit nimmt ab [1]. Wenn die Einschränkungen Fähigkeiten betreffen, die für die Teilnahme am Strassenverkehr relevant sind, kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden.
Die ebenfalls altersbedingt höhere Verletzlichkeit älterer Personen wird in hier ((Link auf Text zu Senioren und Verletzlichkeit)) diskutiert.
Verbreitung
Altersbedingte Veränderungen betreffen die kognitiven, sensorischen und motorischen Fähigkeiten. Relativ häufig sind zum Beispiel Veränderungen der Geschwindigkeit der Informationsverarbeitung, der Exekutivfunktionen (z. B. Handlungsplanung) und der geteilten sowie selektiven Aufmerksamkeit. Eine Verminderung der Kontrastempfindlichkeit kommt ebenfalls häufig vor. Etwas weniger verbreitet sind Einschränkungen der Beweglichkeit, der Geschwindigkeits- und Entfernungsschätzung sowie eine zunehmende Blendempfindlichkeit (siehe Abbildung) [1].

Abbildung: Verbreitung und Gefährlichkeit altersbedingter Einschränkungen (adaptiert aus [1])
Gefährlichkeit
Die erwähnten Einschränkungen werden mit Ausnahme der selektiven Aufmerksamkeit als die altersbedingten Einschränkungen mit den höchsten Risiken betrachtet (siehe Abbildung) [1]. Wenn beispielsweise die Geschwindigkeit der Informationsverarbeitung abnimmt, braucht die Einschätzung der Verkehrssituation und eine allfällige Reaktion mehr Zeit. Das kann in kritischen Situationen, in denen schnell reagiert werden muss, zu Unfällen führen.
Einschränkungen der räumlich-visuellen Fähigkeiten und des Arbeitsgedächtnisses werden ebenfalls der Gruppe der gefährlichsten Einschränkungen zugeordnet, kommen aber etwas weniger häufig vor. Andere Aspekte wie die Sehfähigkeit, die Muskelkraft oder Einschränkungen des Hörvermögens erhöhen das Unfallrisiko nicht so stark.
Unfallrelevanz
Verschiedene Unfallursachen im amtlichen Unfallaufnahmeprotokoll beziehen sich auf den Zustand der Person (siehe Hinweis 1). Nebst dem Einfluss von Substanzen (Alkohol, Betäubungs- und Arzneimittel) und Übermüdung oder Einschlafen gehören folgende gesundheitliche Gründe dazu: Schwächezustand, verminderte Sehkraft sowie körperliche und geistige Krankheiten (siehe Hinweis 2).
Als altersbedingte Einschränkungen können am ehesten der Schwächezustand und die verminderte Sehkraft betrachtet werden. Diese beiden Ursachen können allerdings auch auf Erkrankungen zurückzuführen sein. Für die Unfallrelevanz werden daher Erkrankungen und altersbedingte Einschränkungen zusammengefasst ((Link auf übergeordneten Text zu Krankheiten)).
Insgesamt werden bei etwa 3 % der schweren Personenschäden auf Schweizer Strassen die oben erwähnten gesundheitlichen Gründe als Hauptursache registriert. Am häufigsten handelt es sich dabei um einen Schwächezustand. Damit sind altersbedingte Einschränkungen und Erkrankungen als Unfallursache von deutlich geringerer Bedeutung als Alkohol, Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit und Ablenkung.
Hinweise
- Siehe Instruktionen zum Ausfüllen des Unfallaufnahmeprotokolls, Anhang 2. Unter Unfallerfassung (admin.ch)
- Zudem gibt es eine Kategorie «Anderer Einflussfaktor aus medizinischer Sicht»
Quellen
[1] Uhr A, Ewert U, Scaramuzza G et al. Sicherheit älterer Verkehrsteilnehmer. Bern: BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung; 2016. Sicherheitsdossier Nr. 14. DOI:10.13100/bfu.2.271.01.