Epidemiologische und statistische Kennzahlen
- Absolutes Risiko: Gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der ein Ereignis (z. B. Unfall, Verletzung, Todesfall) in einem bestimmten Zeitraum eintritt.
- Attributables Risiko: Gibt an, um wie viel sich die Häufigkeit eines Ereignisses bei den risikoexponierten Personen verringern würde, wenn der Risikofaktor beseitigt würde.
- Chance (Odds): Ist das Verhältnis der Wahrscheinlichkeit p, dass ein Ereignis eintritt, zur Gegenwahrscheinlichkeit 1-p, dass das Ereignis nicht eintritt.
- Chancenverhältnis (Odds Ratio): Gibt an, um wie viel sich die Chance des Eintretens eines Ereignisses durch einen Einflussfaktor verändert.
- Inzidenz: Ist die Anzahl der von einem Ereignis (z. B. einer Verletzung oder einem Unfall) neu betroffenen Personen in einer definierten Population und einem definierten Zeitraum.
- Letalität: Ist ein Mass für die Gefährlichkeit von Unfällen. Es entspricht der Wahrscheinlichkeit, dass eine unfallbedingte Verletzung tödlich verläuft. Letalität wird operationalisiert als Anzahl Getötete pro 10 000 Verletzte.
- Mortalität: Ist ein Mass für die Wahrscheinlichkeit, dass ein Individuum einer bestimmten Population stirbt. Sie wird verwendet als Anzahl Sterbefälle pro 1 Mio. Personen.
- Prävalenz: Ist die Häufigkeit, mit der ein bestimmtes Merkmal in einer bestimmten Bevölkerung auftritt.
- Relatives Risiko (RR): Gibt an, um wie viel sich die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Ereignisses durch einen Einflussfaktor ändert.
- Vulnerabilität: Bezeichnet die körperliche Anfälligkeit von Personen, durch einen Unfall eine (schwere) Verletzung zu erleiden.
Exposition
- Exposition: Bezeichnet das unmittelbare Ausgesetztsein gegenüber gefährdenden Bedingungen (z. B. Teilnahme am Strassenverkehr) oder konkreten Faktoren (z. B. psychoaktive Substanzen), die zu einer Verletzung führen können.
- Fahrleistung: Entspricht der Summe der von Fahrzeugen pro Zeiteinheit (z. B. 1 Jahr oder 1 Tag) zurückgelegten Distanz und wird in Fahrzeugkilometern (Fzkm) ausgedrückt.
- Verkehrsleistung: Entspricht der Summe der von Personen (oder Gütern) pro Zeiteinheit (z. B. 1 Jahr oder 1 Tag) zurückgelegten Distanzen. Die Verkehrsleistung wird in Personenkilometern, Passagierkilometern oder Tonnenkilometern ausgedrückt.
Kosten
- Direkte Kosten: Umfassen die monetären Ressourcen, die für die Behandlung einer Patientin oder eines Patienten erforderlich sind, z. B. Medikamente, Labor, Personal, Verwaltung und andere Materialien.
- Immaterielle Kosten: Umfassen die Kosten physischer, psychischer und sozialer Faktoren (wie Leid, Schmerz, Schock, Verlust der Lebensfreude) sowie von entgangenem Nutzen aus den Konsummöglichkeiten.
- Indirekte Kosten: Sind der monetäre Wert, der durch den Arbeitsausfall verloren geht, einschliesslich Wiederbesetzungskosten, Administrativkosten von Versicherungen sowie Polizei- und Rechtsfolgekosten.
- Materielle Kosten: Umfassen die direkten und indirekten Kosten sowie die Kosten für Sachschäden.
- Volkswirtschaftliche Kosten: Entsprechen der Summe aller Kosten, bestehend aus direkten, indirekten und immateriellen Kosten sowie den Kosten für Sachschäden.
Beurteilung von Massnahmen
- Effizienz: Ist das Verhältnis zwischen der durch eine Massnahme bewirkten Schadensminderung und den dafür aufgewendeten Kosten.
- Implementation: Bezeichnet den Prozess, durch den eine geplante Aktion oder Strategie in die Praxis umgesetzt wird.
- Realisierungschance: Entspricht der Wahrscheinlichkeit, dass eine Massnahme unter den gegebenen (technischen, gesellschaftlichen und politischen) Rahmenbedingungen umgesetzt werden kann.
- Wirksamkeit: Entspricht dem Anteil der adressierten Unfälle oder Verletzungen, die durch die Anwendung einer Massnahme verhindert werden können. Dabei kann zwischen der Wirksamkeit unter Idealbedingungen (= Efficacy) und der Wirksamkeit unter Alltagsbedingungen (= Effectiveness) unterschieden werden.
Schaden
- Sachschaden: Ist die bei einem Unfall entstandene Beschädigung oder Zerstörung von materiellen Gütern, insbesondere von Fahrzeugen, Infrastrukturelementen, Geräten und Ausrüstungen.
- Schwerer Unfall: Ist ein Unfall, bei dem mindestens eine Person schwer verletzt oder getötet wird.
- Unfall: ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat (Art. 4 Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, ATSG, SR 830.1).
- Unfall mit Personenschaden: Ist ein Unfall, bei dem mindestens eine Person verletzt oder getötet wird.
- Unfallbeteiligte: Sind Personen, die in einen Unfall involviert sind.
- Unfallfolgen: Umfassen alle körperlichen, geistigen oder psychischen Folgen sowie Sachschäden, die durch einen Unfall verursacht werden.
- Unfall-/Verletzungsschwere: Bezeichnet das Ausmass der bei einem Unfall erlittenen Verletzungen und wird hier durch die Letalität (Getötete pro 10 000 Verletzte) operationalisiert.
- Verletzte: Sind Personen, die bei einem Unfall eine nicht tödliche Verletzung erlitten haben.
- Verletzung: Ist eine Schädigung des menschlichen Körpers oder der geistigen und psychischen Gesundheit eines Menschen durch einen äusseren Faktor.
- Verletzungsschwere der polizeilich registrierten Unfälle: Es werden die Verletzungsschweren «nicht verletzt», «leicht verletzt», «erheblich verletzt», «lebensbedrohlich verletzt», «auf Platz gestorben» und «innert 30 Tagen gestorben» unterschieden. Als leichte Verletzungen gelten geringe Beeinträchtigungen wie oberflächliche Hautverletzungen ohne nennenswerten Blutverlust, leichte Einschränkung der Bewegungen, die aber das Verlassen der Unfallstelle aus eigener Kraft erlauben. Möglicherweise ist eine ambulante Behandlung im Spital oder durch eine Ärztin oder einen Arzt nötig. Als schwere Verletzung (= erheblich und lebensbedrohliche Verletzung) gilt eine schwere, sichtbare Beeinträchtigung (z. B. offener Knochenbruch, Oberschenkelbruch). Eine stationäre ärztliche Versorgung ist notwendig. Tödlich verletzt sind Personen, die an der Unfallstelle ihr Leben verlieren oder innert 30 Tagen nach dem Unfall an dessen Folgen sterben.
- Verunfallte: Sind Personen, die bei einem Unfall verletzt oder getötet wurden.
Unfalltypen/-arten
- Alleinunfall: Ist ein Strassenverkehrsunfall, an dem nur ein Fahrzeug beteiligt ist.
- Kollision(sunfall): Ist ein Strassenverkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug/eine Person mit mindestens einem anderen Fahrzeug/mit einer anderen Person kollidiert.
- Schleuder-/Selbstunfall: Ist ein Strassenverkehrsunfall, bei dem eine fahrzeuglenkende Person ins Schleudern gerät, einer drohenden Kollision ausweicht oder durch eigenes Verschulden vom Fahrkurs abkommt. Im Anschluss kann es zu einer Kollision kommen.
Unfallursache
- Extrinsischer Risikofaktor: Ist ein Merkmal der Umwelt, das mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für ein negatives Ereignis einhergeht.
- Hauptursache: Ist die Ursache, die hauptsächlich zum Unfall geführt hat.
- Hauptverursacher/-in: Ist der oder die Unfallbeteiligte, dem oder der die Hauptursache zugeschrieben wird.
- Intrinsischer Risikofaktor: Ist ein Merkmal einer Person, das mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für ein negatives Ereignis einhergeht.
- Kausalität: Bezeichnet den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung und bezieht sich damit auf die Abfolge von Ereignissen oder Zuständen, die miteinander in Beziehung stehen.
- Risikofaktor: Ist ein Merkmal der Person oder der Umwelt, das mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für ein negatives Ereignis einhergeht.
- Risikogruppe: Ist eine definierbare Personengruppe, die im Vergleich zu ihrer Populationsgrösse überdurchschnittlich häufig von einem negativen Ereignis betroffen ist.
- Unfallursache: Ist der Umstand, der zum Unfall geführt hat. Ein Unfall kann mehrere Ursachen haben.
Voraussetzungen der Verkehrsteilnahme
- Fahreignung: Umfasst alle dauerhaften körperlichen und geistigen Voraussetzungen einer Person für das sichere Führen von Fahrzeugen im Strassenverkehr. (Die häufigsten Gründe für eine Nichteignung sind Krankheiten und degenerative Veränderungen.)
- Fahrfähigkeit: Beschreibt die momentane körperliche und geistige Befähigung für das sichere Führen von Fahrzeugen im Strassenverkehr. (Die Fahrfähigkeit wird insbesondere durch Müdigkeit und den Konsum psychoaktiver Substanzen wie Alkohol, Drogen und Medikamente beeinträchtigt.)
- Fahrfertigkeit: Bezeichnet die erworbene motorische Befähigung, ein Fahrzeug im Strassenverkehr sicher zu führen.
- Fahrkompetenz: Bezeichnet die erworbene Befähigung, ein Fahrzeug im Strassenverkehr sicher zu führen. (Die Fahrkompetenz wird im Rahmen der theoretischen und praktischen Führerprüfung getestet.)
Verschiedenes
- Bezeichnung für spezifische Altersgruppen: Kinder, 0–14 Jahre; Jugendliche, 15–17 Jahre; junge Erwachsene, 18–24 Jahre; Erwachsene, 18–64 Jahre; Senior/-innen, 65 Jahre und älter.
- Dunkelziffer: Bezeichnet das Ausmass der Datenlücken in einer Statistik und entspricht dem Verhältnis zwischen der Zahl der statistisch erfassten Fälle und der Zahl der tatsächlichen Fälle.
- Gefahrenbewusstsein: Umfasst die Fähigkeit, potenzielle Gefahren zu erkennen und richtig einzuschätzen.
- Risikokompetenz: Ist die Fähigkeit, sich in Anbetracht einer gegebenen (Anforderungs-)Situation und der persönlichen Leistungsmöglichkeiten und -kompetenzen sicherheitsorientiert zu verhalten.
- Unfallrate: Bezeichnet den Quotienten aus der Anzahl der Unfälle in einem bestimmten System und einer Bezugsgrösse (z. B. Fahrleistung).
- Unfallrisiko: Bezeichnet die Wahrscheinlichkeit einer Personengruppe, pro definierte Expositionseinheit (Ausübungszeit oder Fahrleistung) einen Unfall zu erleiden.