Passive Sicherheitseinrichtungen in Fahrzeugen zur Prävention von Verkehrsunfällen
Einleitung
Passive Sicherheitseinrichtungen in Fahrzeugen erfüllen eine zentrale Schutzfunktion im Strassenverkehr: Sie mildern Unfallfolgen, wenn sich eine Kollision nicht mehr verhindern lässt. Während aktive Systeme wie Notbrems- oder Spurhalteassistenten präventiv eingreifen, setzen passive Systeme direkt beim Aufprall an – mit dem Ziel, Fahrzeuginsassinnen und -insassen sowie ungeschützte Verkehrsteilnehmende vor schweren Verletzungen zu bewahren.
Zu den zentralen passiven Schutzsystemen zählen Sicherheitsgurte, Airbags, verformbare Knautschzonen, aktive Motorhauben und speziell gestaltete Fahrzeugfronten. Ergänzt werden sie durch Details wie abgerundete Stossfänger, flexible Frontscheiben oder verdeckte Scheibenwischer – allesamt konstruiert, um Verletzungsrisiken zu reduzieren, insbesondere für gefährdete Gruppen wie Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velo- oder E-Bike-Fahrende.
Gerade in Situationen, in denen aktive Systeme nicht mehr ausreichen, stellen passive Sicherheitseinrichtungen die letzte Schutzlinie dar. Ihre kontinuierliche Weiterentwicklung – etwa im Rahmen von Euro-NCAP-Testprogrammen – trägt wesentlich zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus von Fahrzeugen bei. In Verbindung mit aktiven Systemen bilden sie ein umfassendes Schutzkonzept zur Reduktion der Unfallfolgen.
Aktuelle Situation
In der Schweiz ist die Ausstattung von Neufahrzeugen mit passiven Sicherheitseinrichtungen seit dem 1. Juli 2022 an die EU-Verordnung 2019/2144 gebunden [1]. Diese legt unter anderem Mindestanforderungen an Karosseriestrukturen und Schutzsysteme fest, die sowohl Insassinnen und Insassen als auch ungeschützte Verkehrsteilnehmende berücksichtigen.
Der aktuelle Fahrzeugbestand ist jedoch technisch heterogen. Viele ältere Fahrzeuge verfügen noch nicht über moderne Schutztechnologien, was den flächendeckenden Nutzen passiver Sicherheitseinrichtungen einschränkt. Eine grössere Wirkung wird erst mit zunehmender Erneuerung der Fahrzeugflotte erreicht.
In der Fachwelt werden deshalb aktuell zwei Themen diskutiert: Zum einen die Möglichkeit und Wirksamkeit der Nachrüstung älterer Fahrzeuge mit passiven Schutzsystemen, zum anderen die sinnvolle Kombination passiver und aktiver Sicherheitselemente. Dabei spielen auch Bewertungssysteme wie Euro NCAP eine wichtige Rolle, da diese Anreize für Innovation und Verbraucherschutz schaffen.
Präventionsnutzen
Passive Sicherheitseinrichtungen entfalten ihren Nutzen im Moment der Kollision. Sie reduzieren das Risiko schwerer oder tödlicher Verletzungen signifikant und sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Sicherheitsstrategie.
Für Fahrzeuginsassinnen und -insassen senken Airbags und Gurtstraffer bei einem Frontalaufprall zusammen das Risiko schwerer Kopf- und Brustkorbverletzungen um bis zu 61 % [2]. Knautschzonen verringern die auf den Körper wirkenden Kräfte um 30–40 %. Systeme wie eCall, welches bei einem Unfall automatisch die Rettungskräfte alarmiert, verkürzen die Zeit bis zur Rettung nach einem Unfall bis zu 50 %, was die Überlebenswahrscheinlichkeit deutlich erhöht [3].
Auch ungeschützte Verkehrsteilnehmende profitieren: Fahrzeugfronten mit aktiven Motorhauben senken das Risiko schwerer Kopfverletzungen (bzw. das Head Injury Criterion, kurz HIC-Wert, siehe Hinweis 1) bei Fussgängerunfällen um bis zu 30 %. Seitenairbags und verstärkte Türstrukturen schützen Velofahrende bei seitlichen Kollisionen. Darüber hinaus helfen Deformationszonen und aufeinander abgestimmte Fahrzeughöhen, die Unfallschwere auch bei Kollisionen zwischen zwei Fahrzeugen für alle Beteiligten zu reduzieren.
Moderne Sicherheitskonzepte integrieren passive und aktive Systeme zunehmend. Technologien wie PreSafe aktivieren Schutzmechanismen – etwa das Anspannen von Gurten oder das Schliessen von Fenstern –, bevor es zum Aufprall kommt. Erkenntnisse aus Crashtests fliessen zudem in die Weiterentwicklung aktiver Assistenzsysteme ein. Dies hilft, risikoreiche Szenarien frühzeitig zu adressieren. Damit schützen die Systeme nicht nur bei einem Unfall, sondern tragen auch zur Prävention bei.
Optimierungspotential
Trotz der erreichten Fortschritte bieten passive Sicherheitseinrichtungen weiterhin viel Entwicklungspotenzial – insbesondere im Hinblick auf neue Mobilitätsformen und die Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmenden.
Die Gestaltung der Fahrzeugfronten kann weiter optimiert werden, etwa durch adaptive Aussenairbags oder dynamisch verformbare Strukturen. Gerade in städtischen Gebieten mit dichtem Mischverkehr könnten dadurch Fussgängerinnen und Fussgänger wie auch Velo- und E-Bike-Fahrende noch gezielter geschützt werden. Auch bei Nutzfahrzeugen besteht Potenzial, etwa durch sicherheitsoptimierte Frontpartien, die schwere Unfallfolgen minimieren.
Ein vielversprechender Ansatz ist die Verknüpfung passiver Systeme mit Sensorik und V2X-Kommunikation. So könnten Schutzmechanismen im entscheidenden Moment automatisiert aktiviert werden. Zudem lässt sich durch eine bessere Abstimmung von Fahrzeughöhen und Deformationszonen die Aufprallenergie bei Kollisionen effizienter verteilen.
Die Weiterentwicklung von Crashtests – etwa für E-Bikes, Kinder und ältere Menschen – kann zusätzliche Impulse setzen. Nationale Fördermassnahmen und eine stärkere Einbindung in internationale Normungsprozesse tragen dazu bei, innovative Technologien schneller zu verbreiten und neue Sicherheitsstandards zu etablieren. So lässt sich der präventive und schützende Nutzen passiver Sicherheitseinrichtungen künftig noch besser ausschöpfen – zugunsten eines inklusiven und sicheren Strassenverkehrs.
Fazit
Passive Sicherheitseinrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Unfallfolgen im Strassenverkehr. Sie schützen Fahrzeuginsassen und ungeschützte Verkehrsteilnehmende durch gezielte technische Massnahmen und wirken zunehmend präventiv im Zusammenspiel mit aktiven Systemen. Trotz hoher Standards besteht weiteres Optimierungspotenzial – insbesondere durch neue Fahrzeugfrontdesigns, intelligente Sensorik und vernetzte Systeme. Eine flächendeckende Wirkung erfordert zudem die Erneuerung des Fahrzeugbestands.
Quellen
[1] Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union. Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 der Kommission ABI. L 325 vom 16.12.2019.
[2] National Highway Traffic Safety Administration NHTSA. Fatalities in Frontal Crashes Despite Seat Belts and Air Bags: Review of All CDS Cases Model and Calendar Years 2000-2007 122 Fatalities. Washington, DC; 2009. NHTSA Technical Report.
[3] European Commission. COMMISSION STAFF WORKING PAPER IMPACT ASSESSMENT accompanying the document COMMISSION RECOMMENDATION on support fo an EU-wide eCall service in electronic communication networks for the transmission of in-vehicle emergency calls based on 112 ("eCalls"). SEC(2011) 1019 final Part 1. Brussels; 2011.