Verletzlichkeit als Risikofaktor bei Personenwagenunfällen

Je verletzlicher die Unfallbeteiligten, desto grösser ist das Risiko einer schweren oder tödlichen Verletzung bei einem Unfall mit einem Personenwagen.

Ausgangslage

Der Anteil der schweren Personenschäden (an allen Personenschäden) ist bei verletzlichen Verkehrsteilnehmenden überdurchschnittlich hoch, und auch die Letalität (siehe Hinweis 1) ist oft erhöht.

Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Personen auf Zweirädern (z. B. Velo, Motorrad) gehören zu den verletzlichen Verkehrsteilnehmenden, da sie über keinen äusseren Schutz (z. B. Fahrzeugkarosserie) und keine fahrzeugtechnischen Systeme (z. B. Gurt, Airbag) verfügen.

Bei Seniorinnen und Senioren führen alters- und krankheitsbedingte Veränderungen dazu, dass bereits relativ geringe Belastungen gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit haben können. Obwohl dies nicht immer der Fall sein muss, wird die Altersgruppe ab 65 Jahren zu den verletzlichen Verkehrsteilnehmenden gezählt, da sie bei den schweren Unfällen im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil überproportional vertreten ist.

Verbreitung

Bei Zweierkollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmenden sind am häufigsten Personenwagen (PW) beteiligt: Bei 84 % der Kollisionen von Motorradfahrenden, bei 79 % der Kollisionen von Fussgängerinnen und Fussgängern und bei rund zwei von drei Kollisionen von Velo- und E-Bike-Fahrenden sind Personenwagen involviert [1].

Gefährlichkeit und Unfallrelevanz

Insgesamt wurden im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2023 mehr als 5000 Kollisionsgegner von PW-Lenkerinnen und PW-Lenkern mindestens leicht verletzt.

Bei Zweierkollisionen zwischen einem Personenwagen und anderen Verkehrsteilnehmenden werden mehrheitlich die Kollisionsgegner schwer oder tödlich verletzt (23 %).

Bei Zweierkollisionen zwischen Personenwagen und anderen Verkehrsteilnehmenden sind die Verletzungen häufig schwer. Der Anteil der Schwerverletzten und Getöteten bei Kollisionen mit Personenwagen beträgt (Ø 2019–2023) 26 % bei Motorradfahrenden, 20 % bei E-Bike-Fahrenden, 18 % bei Velofahrenden und 25 % bei Fussgängerinnen und Fussgängern

Am schwersten sind die Personenschäden bei einer Kollision mit einem Personenwagen bei Fussgängerinnen und Fussgängern: Rund 2 von 100 verletzten Personen sterben an den Folgen des Unfalls. An zweiter Stelle folgen die E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer: Auf 100 Verletzte kommt ein Getöteter.

Seniorinnen und Senioren zu Fuss sind besonders gefährdet: Ihr Risiko, an den Folgen einer Kollision mit einem Personenwagen zu sterben, ist fünfmal höher als bei den unter 65-Jährigen.  

Hinweise

  1. Letalität: Kennwert für die Gefährlichkeit von Unfällen (Anzahl Getötete pro 10000 Personenschäden)

Quellen

[1] Hertach P, Uhr A, Achermann Stürmer Y et al. Sinus 2024: Sicherheitsniveau und Unfallgeschehen im Strassenverkehr 2023. Bern: BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung; 2024. DOI:10.13100/bfu.2.536.01.2024.

`