Aktive Fahrzeugtechnik zur Prävention von Verkehrsunfällen
Einleitung
Aktive, sicherheitsfördernde Fahrzeugtechnik dient der Unfallvermeidung, indem sie gefährliche Fahrsituationen frühzeitig erkennt und gezielt eingreift. Dazu zählen insbesondere Fahrerassistenzsysteme (FAS), die informieren, warnen oder – falls nötig – automatisch eingreifen (z. B. der Notbremsassistent bei Personenwagen oder das Kurven-ABS bei Motorrädern).
Solche Technologien spielen eine zentrale Rolle beim Verhindern von Verkehrsunfällen – unabhängig von der Mobilitätsform. Während ihre konkrete Ausgestaltung je nach Fahrzeugtyp variiert, zeigt sich: Der präventive Nutzen ist hoch, bietet aber noch Entwicklungspotenzial.
Aktuelle Situation
Inzwischen verfügen viele Fahrzeuge – vom Personenwagen bis zum E-Trottinett – über aktive, sicherheitsfördernde Fahrzeugtechnik.
Bei Personenwagen gehören Fahrerassistenzsysteme wie Notbrems-, Notfall-Spurhalte- oder Rückfahrassistenten zunehmend zur Serienausstattung. Für neu zugelassene Fahrzeuge sind in der Schweiz seit Juli 2024 bestimmte Systeme gesetzlich vorgeschrieben – basierend auf der EU-Verordnung 2019/2144 [1] (Informationen zu den Vorschriften sind unter folgendem Link zu finden: Fahrerassistenzsysteme zur Prävention von Verkehrsunfällen | Sinus plus)
Auch im Bereich der einspurigen Fahrzeuge wie Motorräder, E-Bikes oder Velos entwickeln sich technische Lösungen weiter: ABS, Traktionskontrolle, intelligente Beleuchtungssysteme, Sichtbarkeits- und Stabilitätsassistenten erhöhen die Fahrstabilität, reduzieren Sturzrisiken und erleichtern das Miteinander im Mischverkehr. Auch bei E-Trottinetten zeigt sich ein wachsender Trend zu integrierten Sicherheitsfeatures wie elektronischen Stabilitäts- oder Bremssystemen, z. B. ABS.
Während für Motorräder in der EU und der Schweiz verbindliche Anforderungen gelten, etwa die Pflicht für ABS bei Maschinen über 125 cm³, bestehen in den anderen Bereichen – etwa bei Velos, E-Bikes oder E-Trottinetten – bislang keine standardisierten technischen Vorschriften zur aktiven Sicherheit. Die Ausstattung ist dort freiwillig und deren technische Ausführung stark vom Hersteller abhängig.
Ausführliche Informationen zu den aktiven Sicherheitstechnologien finden sich in den jeweiligen Beiträgen zu den einzelnen Mobilitätsformen.
Präventionsnutzen
Aktive, sicherheitsfördernde Fahrzeugtechnik leistet bei allen Mobilitätsformen nachweislich einen Beitrag zur Unfallvermeidung.
Bei Personenwagen und schweren Motorfahrzeugen verhindern Fahrerassistenzsysteme wie Notbrems- oder Abbiegeassistenten Kollisionen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmenden: Fussgängerinnen und Fussgänger und Personen auf dem Velo, E-Bike, Motorrad oder E-Trottinett. Studien belegen den präventiven Nutzen solcher Systeme, insbesondere wenn sie in gefährlichen Situationen automatisch eingreifen [2–10]. Dieser präventive Nutzen entfaltet sich jedoch nur dann vollständig, wenn die Systeme zuverlässig funktionieren, korrekt verwendet und nicht deaktiviert werden sowie breit verfügbar sind.
Zugleich wirken aktive fahrzeugtechnische Massnahmen an den einspurigen Fahrzeugen selbst präventiv: ABS reduziert das Risiko von Stürzen bei Motorrädern um bis zu 40 % [11,12], Kurven-ABS und Traktionskontrolle verbessern die Stabilität in kritischen Fahrsituationen. Intelligente Lichtsysteme, pannensichere Reifen und Stabilitätsassistenten bei E-Bikes und Velos erhöhen die Sichtbarkeit und Kontrolle; insbesondere im urbanen Verkehr. Bei E-Trottinetten sorgen doppelte Bremssysteme, gut profilierte Reifen, Federungselemente und zunehmend auch elektronische Bremsen und ABS für mehr Fahrsicherheit.
Allerdings wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass die Einführung solcher Sicherheitstechnologien mitunter risikokompensierendes Fahrverhalten begünstigen kann – etwa, indem in Kurven schneller gefahren wird, weil man sich auf die Technik verlässt.
Optimierungspotential
Trotz grosser und schneller Entwicklungsschritte in den letzten Jahren besteht in fast allen Fahrzeugkategorien noch weiteres Verbesserungspotenzial. Dies betrifft sowohl die technische Weiterentwicklung als auch die Anwendung in der Praxis.
Breitere Implementierung bewährter Systeme auch bei leichten Fahrzeugen
Während ABS bei Motorrädern über 125 cm³ gesetzlich vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Systeme bei Velos, E-Bikes und E-Trottinetten bislang freiwillig. Die Entwicklung von ABS für Velos sowie die Integration in E-Bikes und E-Trottinette könnte Stürze bei Bremsmanövern – insbesondere auf rutschigem Untergrund – wirksam verhindern.
Systemzuverlässigkeit unter schwierigen Bedingungen
Fahrerassistenzsysteme wie Notbrems- oder Spurhalteassistenten funktionieren bisher unter optimalen Licht- und Wetterbedingungen zuverlässig, zeigen aber Schwächen bei Dunkelheit, Nässe oder Nebel [13,14]. Auch retroreflektierende Elemente können die Objekterkennung beeinträchtigen [15]. Eine höhere Zuverlässigkeit in der Objekterkennung durch Verbesserungen der Sensorik und Datenverarbeitung in Echtzeitsind ist hier notwendig – insbesondere im Hinblick auf ungeschützte Verkehrsteilnehmende.
Integration sicherheitsrelevanter Inhalte in Aus- und Weiterbildung
Die sichere Nutzung von Fahrerassistenzsystemen setzt voraus, dass Fahrzeuglenkende deren Funktionsweise verstehen und die Grenzen kennen. In der Fahrausbildung für Personenwagen sowie in der erweiterten Motorradprüfung seit Juli 2025 werden durch die dann neu in Kraft tretende Verordnung über das automatisierte Fahren erste Schritte unternommen [16]. Um das volle Potenzial auszuschöpfen, braucht es fachlich fundierte und standardisierte Prüfungsinhalte sowie Weiterbildungsangebote auch für erfahrene Lenkende.
Fazit
Aktive, sicherheitsfördernde Fahrzeugtechnik ist ein zentrales Element der Unfallprävention im Strassenverkehr – quer über alle Fahrzeugkategorien hinweg. Sie hilft, Gefahren frühzeitig zu erkennen, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Entscheidend ist, dass vorhandene Systeme konsequent und korrekt genutzt, gezielt weiterentwickelt und in regulatorische sowie bildungsbezogene Massnahmen eingebettet werden.
Quellen
[1] Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union. Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 der Kommission ABI. L 325 vom 16.12.2019.
[2] Masello L, Castignani G, Sheehan B et al. On the road safety benefits of advanced driver assistance systems in different driving contexts. Transp Res Interdiscip Perspect. 2022; 15: 100670. DOI:10.1016/j.trip.2022.100670.
[3] Leslie AJ, Kiefer RJ, Meitzner MR, Flannagan CA. Analysis of the field effectiveness of General Motors production active safety and advanced headlighting systems. Ann Arbor, MI: University of Michigan Transportation Research Institute UMTRI; 2019.
[4] Aukema A, Berman K, Gaydos T et al. Real-world effectiveness of model year 2015-2020 advanced driver assistance systems. Washington, DC; 2023 Paper Number 23-0170. https://www-nrd.nhtsa.dot.gov/pdf/esv/proceedings/27/27esv-000170.pdf.
[5] Cicchino JB. Effectiveness of forward collision warning and autonomous emergency braking systems in reducing front-to-rear crash rates. Accid Anal Prev. 2017; 99: 142–152. DOI:10.1016/j.aap.2016.11.009.
[6] Cicchino JB. Effects of lane departure warning on police-reported crash rates. J Safety Res. 2018; 66: 61–70. DOI:10.1016/j.jsr.2018.05.006.
[7] Sternlund S, Strandroth J, Rizzi M et al. The effectiveness of lane departure warning systems – A reduction in real-world passenger car injury crashes. Traffic Inj Prev. 2017; 18(2): 225–229. DOI:10.1080/15389588.2016.1230672.
[8] Wang L, Zhong H, Ma W et al. How many crashes can connected vehicle and automated vehicle technologies prevent: A meta-analysis. Accid Anal Prev. 2020; 136: 105299. DOI:10.1016/j.aap.2019.105299.
[9] Haus SH, Sherony R, Gabler HC. Estimated benefit of automated emergency braking systems for vehicle-pedestrian crashes in the United States. Traffic Inj Prev. 2019; 20(sup1): S171-S176. DOI:10.1080/15389588.2019.1602729.
[10] Flannagan C, Leslie A. Crash avoidance technology evaluation using real-world crash data. Washington, DC: National Highway Traffic Safety Administration NHTSA; 2020. Report No. DOT HS 812 841. DOI:10.21949/1530187.
[11] Rizzi M, Strandroth J, Tingvall C. The effectiveness of antilock brake systems on motorcycles in reducing real-life crashes and injuries. Traffic Inj Prev. 2009; 10(5): 479–487. DOI:10.1080/15389580903149292.
[12] Teoh ER. Motorcycle antilock braking systems and fatal crash rates: updated results. Traffic Inj Prev. 2022; 23(4): 203–207. DOI:10.1080/15389588.2022.2047957.
[13] Atasayar H, Deublein M, Zimmermann J, Schneider F. Zuverlässigkeit von Notbremsassistenten zum Schutz von ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen: Versuchsdokumentation. Wien: Kuratorium für Verkehrssicherheit KFV; BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung; 2021.
[14] Cicchino JB. Effects of automatic emergency braking systems on pedestrian crash risk. Accid Anal Prev. 2022; 172: 106686. DOI:10.1016/j.aap.2022.106686.
[15] Kidd DG, Spivey W. A case study of nighttime pedestrian automatic emergency braking performance under different roadway ligthing and pedestrian clothing conditions. Traffic Inj Prev. 2024; 25(sup1): S250-S253.
[16] Schweizerische Eidgenossenschaft. Verordnung über das automatisierte Fahren (VAF) vom 13. Dezember 2024: SR 741.59.